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| Einsatzart: | Fehleinsatz | |||||||||
| Kurzbericht: | Böswillige Alarmierung | |||||||||
| Einsatzort: | Höxtersche Straße in Ottbergen | |||||||||
| Alarmierung : |
Alarmierung per ![]() am 07.03.2012 um 20:29 Uhr |
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| Einsatzende: | 21:10 Uhr | |||||||||
| Einsatzleiter: | Wilhelm Hecker (Löschgruppe Ottbergen) | |||||||||
| Fahrzeuge am Einsatzort: |
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| alarmierte Einheiten: | ||||||||||
| Einsatzmeldung: |
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| Einsatzlage: |
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| Maßnahmen: |
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| Zusatzinfo: | Einsatzbearbeitung: TKu * Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos
ACHTUNG: Wichtiger Hinweis an die Bevölkerung
In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§ 145 und § 145d StGB). Legt man die ausgerückten Fahrzeuge und die ausgerückte Mannschaft in diesem Fall zu Grunde, kann dies mehrere hundert Euro betragen. |
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