| Abzeichen |
Dienstgrad |
Vorraussetzungen |
 |
Feuerwehrmann-Anwärter oder Feuerwehrfrau-Anwärterin |
Eintritt in die Feuerwehr |
 |
Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau |
Bestandene Truppmann1-Ausbildung (Grundausbildung) |
 |
Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau |
Bestandene Truppmann2-Ausbildung und mindestens zwei Jahre als Feuerwehrmann aktiv |
 |
Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau |
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/frau war und sich regelmäßig am Dienst beteiligt hat. |
 |
Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin |
Wer mindestens Hauptfeuerwehrmann/frau war oder 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/frau und die Truppführer-Ausbildung (F2) erfolgreich bestanden hat. |
 |
Brandmeister oder Brandmeisterin |
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/in war und die Gruppenführer-Ausbildung (F3) am Institut der Feuerwehr erfolgreich bestanden hat. |
 |
Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin |
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeister/in war und sich regelmäßig an Dienst- und Fortbildungsveranstaltungen beteiligte. |
 |
Hauptbrandmeister oder Hauptbrandmeisterin |
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/in war und sich regelmäßig an Dienst- und Fortbildungsveranstaltungen beteiligte. |
 |
Brandinspektor oder Brandinspektorin |
Wer mindestens Oberbrandmeister/in ist und den Zugführer-Lehrgang (F4) am Institut der Feuerwehr erfolgreich bestanden hat. |
 |
Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin |
Wer Brandinspektor/in ist und den Lehrgang zum Führen von Verbänden (F/B5) am Institut der Feuerwehr erfolgreich bestanden hat. |
 |
Stadt/Gemeindebrandinspektor oder Stadt/Gemeindebrandinspektorin |
Wer Brandoberinspektor/in ist und den Lehrgang "Leitung einer Feuerwehr" (F6) am Institut der Feuerwehr erfolgreich besucht hat. |